Zwang zum Bauen? Ja, aber es gibt noch andere Daumenschrauben

Veröffentlicht am 31.07.2018 in Kreisverband

Ein ganze Seite widmet die Badische Zeitung heute dem Thema Wohnungsmangel und dabei vor allem der Frage, ob Eigentümer unbebauter Grundstücke enteignet werden sollen. Die Überschrift zum Hauptartikel lautet „Zwang zum Bauen“.

Das Thema ist selbstverständlich und berechtigter Weise sehr umstritten, denn eine Zwangsenteignung greift sehr tief in die Rechte der Grundstücksbesitzer ein. Dem gegenüber erinnert Franz Schmider in seinem Kommentar pro Zwangsenteignung an den guten alten und leider sehr in Vergessenheit geratenen Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.

Link: Pro und Contra Enteignungen (kostenpflichtig)

Vor allem nach der Lektüre des „contra-Kommentars“ von Ronny Gert Bürckholdt muss ich Schmider sehr stark zustimmen. Für Bürckholdt ist einzig und allein die Politik Schuld an der Misere und er erkennt keinerlei Handlungsbedarf auf Seiten der Grundstücksbesitzer. Mehr, als dass er Einzelfallbeispiele konstruiert fällt ihm nicht ein. Mehr als die berühmten Kinder, die das Grundstück in zehn Jahren bebauen wollen, kommt da nicht. Mit der gleichen Begründung könnte ich pro Enteignung argumentieren und von Grundstücken berichten, die für Enkel aufgehoben werden und zwar von Eigentümern, die selbst schon die Enkel waren, für die dieses Grundstück vorgesehen war.

Trotzdem ist eine Enteignung natürlich das letzte mögliche Mittel. Niemand will jemandem gegen seinen Willen Eigentum wegnehmen und sei es auch gegen angemessene Entschädigung. Es gibt auch noch andere Daumenschrauben. Zwang muss es allerdings sein und der läuft immer über den Geldbeutel. Eine solche Möglichkeit wäre die Einführung der Grundsteuer C für voll erschlossene, unbebaute Grundstücke. Die könnten die Kommunen dann so festlegen, dass es weh tut und das wäre gut begründet, denn „Eigentum verpflichtet“. Das geht allerdings nur, wenn der Bund das gesetzlich ermöglicht. Scheinbar wäre das recht problemlos machbar, denn die Grundsteuer C steht im Koalitionsvertrag. Auf Seite 109 knapp unter der Mitte.

Das wäre doch mal ein Maßnahme. Nicht die erste, nicht die allein selig machende – die gibt es nämlich nicht – aber durchaus eine wichtige nach der auch viele Bürgermeister immer wieder fragen.

Oswald Prucker

Homepage SPD Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald

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